1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die bereit ist, sich aktiv oder finanziell für die Zwecke des Vereins einzusetzen. Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über ihn entscheidet der Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes bzw. einer sorgeberechtigten Person gegenüber dem Vorstand oder durch Tod beendet werden. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen kann ein Mitglied durch die Mehrheit der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
  3. Die Mitglieder leisten einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Schriftführer in einem Protokoll erstellt und durch den Vorstand unterzeichnet. Die Protokolle sind jedem Mitglied zugänglich.

Antrag auf MitgliedschaftGet Acrobat Reader

Scroll to top

Für die weitere Nutzung der Seite stimme bitte der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen