- Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die bereit ist, sich aktiv oder finanziell für die Zwecke des Vereins einzusetzen. Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über ihn entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes bzw. einer sorgeberechtigten Person gegenüber dem Vorstand oder durch Tod beendet werden. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen kann ein Mitglied durch die Mehrheit der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
- Die Mitglieder leisten einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Schriftführer in einem Protokoll erstellt und durch den Vorstand unterzeichnet. Die Protokolle sind jedem Mitglied zugänglich.